|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Die nachfolgenden Verkaufs - und Lieferbedingungen gelten für alle
- auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen der Firma Insel-PC.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen werden auch durch Auftragsannahme nicht
anerkannt.
1.2. Insel-PC behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen,
Informationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form
- Eigentums- und Urheberrechte vor; diese dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.
2. Angebote, Bestellungen
2.1. Die Angebote von Insel-PC sind freibleibend. Die in den Angeboten
sowie in beigefügten Unterlagen enthaltenen Angaben über die
Produktbeschaffenheit, insbesondere Maße, Gewichte, Leistung, Verbrauch, sind
Richtwerte, es sie denn, sie werden in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich
und verbindlich anerkannt.
2.2. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt -
mangels besonderen Vereinbarungen - durch schriftliche Auftragsbestätigung oder
im Zeitpunkt der Absendung der bestellten Ware an den Kunden zustande.
3. Lieferfristen und –termine
3.1. Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn Insel-PC
diese schriftlich bestätigt. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem
Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
3.2. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzt die
abschließende Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen zwischen
Insel-PC und dem Kunden, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher von Kunden zu
liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere
von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und
sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen
nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt
nicht, wenn Insel-PC die Verzögerung zu vertreten hat.
3.3. Verkehrs - oder unvermeidliche Betriebsstörungen, die durch
rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Hand sowie alle
sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei den Lieferanten von Insel-PC,
entstehen, befreien Insel-PC für die Dauer ihres Bestehens und dem Umfang ihrer
Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung und verlängern wirksam
vereinbarte Lieferfristen angemessen.
3.4. Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn
Insel-PC die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird.
Der Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer
Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein
berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht
der Fall, so hat der Kunde den auf die Lieferung entfallenden Vertragspreis zu
zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen von Insel-PC.
3.5. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des
Ausnahmeverzuges ein oder ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit
überwiegend selbst verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
3.6. Kommt Insel-PC in Verzug und erwächst dem Kunden hieraus ein
Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu
verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5% im Ganzen, aber
höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der
Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
3.7. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Insel-PC innerhalb
einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung
vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt
oder auf der Lieferung besteht.
4. Preise, Zahlung
4.1. Die Preise von Insel-PC verstehen sich zzgl. etwaiger Verpackungs-
- und Versandkosten sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort zahlbar
nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
4.3. Wechsel- und Scheckzahlungen müssen vorher vereinbart werden.
Diskont - und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Kunden. Scheckzahlungen
gelten erst mit Gutschrift auf dem Konto von Insel-PC als bewirkt.
4.4. Die Aufrechungen ist nur mit von Insel-PC anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von
Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen
Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
4.5. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur
sofortigen Zahlung fällig, sobald der Kunde mit zwei Raten ganz oder teilweise
in Verzug gerät.
4.6. Gerät der Kunde in Verzug, ist Insel-PC vorbehaltlich der
Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugschadens sowie der
Möglichkeit des Kunden, Insel-PC einen geringeren Schaden nachzuweisen,
berechtigt, Zinsen in Höhe von 15% p.a. zu erheben; mindestens kann Insel-PC
jedoch den gesetzlichen Zinssatz geltend machen.
4.7. Wird nach Vertragsabschluss, insbesondere durch die Nichteinhaltung
der Zahlungsbedingungen, die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar,
ist Insel-PC berechtigt, ausstehende Lieferungen aus sämtlichen mit dem Kunden
bestehenden Geschäftsverbindungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von
banküblichen Sicherheiten auszuführen. Darüber hinausgehende gesetzliche
Ansprüche bleiben unberührt.
5. Gefahrenübergang, Abnahme
5.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand das
Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder
Insel-PC noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und
Aufstellung übernommen haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese
für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin,
Hilfsweise nach der Meldung von Insel-PC über die Abnahmebereitschaft
durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht
wesentlichen Mangels nicht verweigern.
5.2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme
infolge von Umständen, die Insel-PC nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom
Tage der Meldung der Versand - bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.
Insel-PC verpflichtet sich, auf Kosten des Kunden die Versicherungen
abzuschließen, die dieser verlangt.
5.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Insel-PC behält sich das Eigentum an der Ware (nachfolgend
"Vorbehaltsware") vor, solange noch Forderungen, gleich welcher Art,
aus der gegenwärtigen oder künftigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden
bestehen. Bei laufender Rechnung dient dieser Eigentumsvorbehalt auch zur
Sicherung unserer jeweiligen Saldo-Forderung.
6.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug ist Insel-PC auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne
Nachfristsetzung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde ist
zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie
die Pfändung des Liefergegenstandes durch Insel-PC gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag.
6.3. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt
Insel-PC vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des
Liefergegenstandes zu verlangen.
6.4. Der Kunde kann die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterveräußern. Ein ordentlicher Geschäftsgang liegt nicht vor, wenn die
Vorbehaltsware nicht unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft wird. Die
Ermächtigung erlischt, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder eine
wesentliche Minderung seiner Kreditwürdigkeit eintritt. Der Kunde tritt
Insel-PC bereits alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware samt
Neben- und Sicherungsrenten in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab.
Die Abtretung wird hiermit von Insel-PC angenommen.
6.5. Sicherungsübereignungen bzw. -abtretung sowie Verpfändung der
Vorbehaltsware, bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von
Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter
hat der Kunde Insel-PC unverzüglich zu benachrichtigen.
6.6. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für Insel-PC. Er hat sie
gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Einbruch, Diebstahl und Transport-
sowie Leitungswasserschäden zu versichern. Die aus einem Schadensfall
entstehenden Forderungen gegen Versicherer und dritte Personen tritt der Kunde
im Voraus in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an Insel-PC ab. Auch
diese Abtretung wird hiermit von Insel-PC angenommen.
6.7. Insel-PC verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden oder eines durch Übersicherung beeinträchtigten Dritten
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt Insel-PC.
7. Sachmängel
7.1. Erkennbare Mängel, Falsch - und Minderlieferungen sind
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Erhalt der
Ware schriftlich zu rügen.
7.2. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen ist Insel-PC zur
Nacherfüllung, d.h. nach unserer Wahl entweder zur Beseitigung des Mangels oder
zur Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder
verweigert Insel-PC unberechtigt jegliche Nacherfüllung, so kann der Kunde
wahlweise eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückabwicklung des Vertrags
verlangen.
7.3. Zur Vornahme aller Insel-PC notwendig erscheinenden Nachbesserungen
und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit Insel-PC die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist Insel-PC von der
Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen
der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer
Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte
beseitigen zu lassen und von Insel-PC Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu
verlangen, sofern Insel-PC diesem zustimmt.
7.4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil
der Liefergegenstand des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die
Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.5. Gesetzliche Rückgriffansprüche des Kunden gegen Insel-PC bestehen
nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen
Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang von
Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im
Wege des Rückgriffs gilt Ziffer 9.
7.6. Insel-PC haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Bedienung, unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder
sonstige Eingriffe seitens des Kunden oder Dritten hervorgerufen wurden. Dazu
zählen das Nichtbeachten von Aufstellbedingungen empfindlicher Hardware, unterlassene
Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, vermeidbare chemische, elektrochemische
oder elektrische Einflüsse. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass
diese für die Schäden nicht ursächlich waren.
7.7. Der Kunde verpflichtet sich, Gewährleistungsansprüche seiner
Abnehmer entsprechend der ihm bekannten Gewährleistungsrichtlinien der
jeweiligen Hersteller anzunehmen und zu bearbeiten.
7.8. Die Gewährleistung bei Hardwaredefekten beschränkt sich auf den
Austausch der Geräte (Nacherfüllung). Ist Insel-PC zum Austausch nicht bereit
oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese aus von Insel-PC zu
vertretenden Gründen über angemessene Fristen hinaus oder schlägt der Austausch
in sonstiger Weise fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.9. Insel-PC übernimmt keine Gewährleistung für die generelle
Fehlerfreiheit von Software. Insbesondere wird eine Haftung ausgeschlossen,
wenn die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden nicht genügt oder
mit anderen von ihm ausgewählten Programmen nicht zusammenarbeitet, es sei
denn, Vorstehendes wurde ausdrücklich garantiert.
7.10. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände
verantwortlich. Die Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen,
soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln oder Unterlassen von Insel-PC oder einem Erfüllungsgehilfen von
Insel-PC verursacht wurde.
8. Rechtsmängel
8.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist Insel-PC verpflichtet, die
Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten
und Urheberrechten Dritter (nachfolgenden "Schutzrechten") zu
erbringen.
8.2. Führt die Beziehung des Liefergegenstandes zur Verletzung von
Schutzrechten im Land des Lieferortes, wird Insel-PC auf seine Kosten dem
Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den
Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass
die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich
angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, stehen dem
Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
8.3. Darüber hinaus wird Insel-PC den Kunden von unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber
freistellen.
8.4. Die in dieser Ziffer 8 genannten Verpflichtungen sind
vorbehaltlich. Ziffer 9 für den Fall der Schutzrechtsverletzung abschließend
und gelten auch für sonstige Rechtsmängel entsprechend. Sie bestehen allerdings
nur, wenn - der Kunde Insel-PC unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder
Rechtsverletzungen unterrichtet - der Kunde Insel-PC in angemessenem Unfang bei
der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. Insel-PC die
Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Ziffer 8.2. ermöglicht -
Insel-PC alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen
vorbehalten bleiben - der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden
beruht und - die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der
Kunde den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer vertragsgemäßen
Weise verwendet hat.
9. Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
9.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschuss gilt nicht bei fahrlässiger oder vorsätzlicher
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei grob
fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung anderer Rechtsgüter. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
9.2. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch
Originaldisketten der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind.
Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte
nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch
nach dem heutigen Wissenstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu
erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch
uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit, wir
diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns
davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und
befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser
Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht,
soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch
technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung
ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel
zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob
fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für
Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung
ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherheitskopien
beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige
Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig
freigestellt.
10. Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden verjähren in 36 Monaten. In Fällen grob fahrlässigen
bzw. vorsätzlichen Verhaltens sowie bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist der Geschäftssitz von Insel-PC Erfüllungsort.
11.2. Der Geschäftssitz von Insel-PC ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden
Streitigkeiten; Insel-PC ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Hauptsitz oder Niederlassungen zu verklagen.
11.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie
des Internationalen Privatrechts.
12. Sonstige Vereinbarung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht
berührt.
|
|